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Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg Newsletter n° 31/2022|31.03.2023 |
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Polizei berät kostenlos: Einbrecher scheiterte in Hersel an gut gesicherter Tür – Haus & Grund: Polizeilichen Rat befolgen
Man kann es Straftätern auch schwer machen.
© Hier ein Symbolfoto der Polizei
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit hat die Hochsaison der Einbrecher begonnen. Die Zahl der Polizeimeldungen nimmt zu. Im Schutz der Dunkelheit sind die Täter in allen Wohngebieten unbemerkt unterwegs. Zu oft haben sie leichtes Spiel. Schnell brechen sie Fenster oder Türen auf, stehlen Bargeld, Schmuck, Kameras, Tablets oder Mobiltelefone.
Deshalb, so die Polizei in einem öffentlichen Aufruf, heißt es gerade jetzt: Wohnung sichern, aufmerksam sein und die Polizei schnell über den Notruf 110 informieren. Das technische Maßnahmen Schutz gewähren, sieht man an unserer Überschrift. In Hersel scheiterte ein Einbrecher an einer professionell gesicherten Tür.
Spezialisten des Kriminalkommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz der Bonner Polizei beraten Interessierte kostenlos. Das Service-Telefon: 0228 15-7676.
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg arbeitet seit Jahren zu diesem Thema mit der Polizei eng zusammen. Die Eigentümergemeinschaft appelliert, die Ratschläge der Polizei zu befolgen und auch als Nachbarn wachsam zu sein.
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Tipps, die es Einbrechern schwer machen
Sorgen Sie für einen guten Einbruchschutz an Fenstern und Türen.
Nutzen sie konsequent alle vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten
Auch bei kurzfristiger Abwesenheit gilt: Schließen sie die Tür ab!
Lassen sie kein Fenster gekippt!
Dunkle Häuser und Wohnungen signalisieren potentiellen Tätern:
Hier ist niemand zuhause!
Hinterlassen sie bei Abwesenheit ein belebtes Bild, zum Beispiel durch
eingeschaltetes Licht.
Sichern, verschließen oder entfernen Sie Gegenstände, die als
Einbruchswerkzeug oder als Einstieghilfe genutzt werden könnten,
zum Beispiel Leitern, Gartenmöbel, Gartengeräte oder Mülltonnen!
Halten Sie in Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen und sorgen Sie dafür, dass Keller- und Bodentüren stets verschlossen sind.
Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner drücken!
Seien Sie aufmerksam! Alarmieren Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen sofort die Polizei über Notruf 110.
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Mehr Druck auf Straftäter: Polizeipräsident Frank Hoever ordnet "Strategische Fahndung" gegen Einbrecher und Taschendiebe an
Polizeipräsident Frank Hoever
Aufgrund steigender Fallzahlen, insbesondere bei Wohnungseinbrüchen und Taschendiebstählen, ordnet Polizeipräsident Frank Hoever die "Strategische Fahndung" an. Vom 18.11.2022 an stehen dabei die Bonner und die Godesberger Innenstadt, aber auch Duisdorf, Endenich und Königswinter im besonderen Fokus der Bonner Einsatzkräfte. Die Maßnahme gilt zunächst für 28 Tage.
Die "Strategische Fahndung" ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.
"Ich habe die Maßnahme angeordnet, um den Druck auf potentielle Straftäter zu erhöhen. Wir werden mit zusätzlichen Personen- und Fahrzeugkontrollen Straftaten verhindern, potentielle Täter abschrecken und auch Täterstrukturen aufdecken.
Dabei ist mir auch wichtig, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum verstärkt präsent zu sein", kündigt Polizeipräsident Frank Hoever an.
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SERVICE / TERMINE
Wohngeld Plus unterstützt ab dem neuen Jahr - Anträge können ab 1. Januar 2023 gestellt werden
Mehr Menschen können die Entlastung in Anspruch nehmen. Der Zuschuss wurde deutlich erhöht, zudem gibt es Unterstützung bei den Heizkosten.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf die Finanzierung verschiedener Entlastungsmaßnahmen geeinigt, hierzu gehört auch das "Wohngeld Plus". Das Gesetzgebungsverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber an der Realisierung wird nach der jüngsten Einigung zwischen Bund und Land zur Finanzierung nicht gezweifelt.
Wohngeld wird mehr als verdoppelt
Ab Januar 2023 gibt es das neue "Wohngeld Plus". Damit haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Neben einem erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten wird auch die Höhe des Wohngeldes um rund 190 Euro pro Monat angehoben. Das ist mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Außerdem werden Bürgerinnen und Bürger künftig durch einen Zuschuss zu den Heizkosten bei der Warmmiete entlastet. Mit der Berücksichtigung höherer Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestandes wird zudem klimagerechter und bezahlbarer Wohnraum gestärkt.
Die Stadtverwaltung Bonn weist vorab auf Folgendes hin:
Anträge können erst ab 1. Januar 2023 gestellt werden. Dies gilt auch für Haushalte, die vonseiten der Grundsicherungsstelle der Stadt Bonn aufgefordert wurden, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Der Heizkostenzuschuss wird automatisch allen Haushalten gezahlt, die zwischen 1. September 2022 und 31. Dezember 2022 für mindestens einen Monat einen Wohngeldanspruch hatten.
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg bittet auch Vermieterinnen und Vermieter, ihre Mieter auf die neuen Möglichkeiten hinzuweisen.
Wo gibt es Informationen? Aufgrund des schon derzeit hohen Bearbeitungsaufkommens bittet das Team der städtischen Wohngeldstelle darum, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Unter www.bonn.de/wohngeld finden Interessierte alle erforderlichen Informationen und Formulare. Hierdurch werden telefonische Nachfragen in der Regel verzichtbar. Eine persönliche Beratung erfolgt nur bei besonders komplexen Sachverhalten und nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter E-Mail an wohngeld@bonn.de.
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SERVICE / TERMINE
Stadtverwaltung schlägt Gebührensätze für das Jahr 2023 vor – Rat entscheidet im Dezember
Abwassergebühren sollen 2023 sinken. Hier die Kläranlage Nord.
Foto: H&G
Die Abwassergebühren sollen 2023 sinken, die für Abfall und Straßenreinigung steigen. Das hat die Stadtverwaltung dem Rat vorgeschlagen. Der muss im Dezember noch entscheiden.
Eine vierköpfige Familie „Mustermann“ kann 2023 unter dem Strich insgesamt mit leicht geringeren Grundbesitzabgaben bei Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren rechnen.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW mit seiner Entscheidung von Mai 2022 die Rechtsprechung zu den Grundlagen der Gebührenkalkulationen geändert hatte, ist zwischenzeitlich ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht worden. Dessen geänderte gesetzlichen Grundsätze wurden bei den Gebührenkalkulationen für das Kalenderjahr 2023 beachtet, so dass der ursprünglich vorgesehene kalkulatorische Zinssatz von 5,08 Prozent plus 0,5 Prozent Risikozuschlag, also insgesamt 5,58 Prozent, auf 2,43 Prozent gesenkt werden konnte.
Abwasser: Minus 10,5 Prozent
Die Schmutzwassergebühr soll von 2,83 auf 2,52 Euro je Kubikmeter gesenkt werden (minus 10,95 Prozent). Die Niederschlagswassergebühr soll von 1,47 Euro auf 1,33 Euro je Quadratmeter in den Kanal entwässernder Grundstücksfläche sinken (minus 9,52 Prozent). Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Frischwasserverbrauch von 150 Kubikmetern und einem Hausgrundstück mit einer bebauten und befestigten Fläche von 120 Quadratmetern werden sich die Abwassergebühren von derzeit 600,90 Euro auf 537,60 Euro (minus 63,30 Euro) reduzieren. Dies entspricht insgesamt einer prozentualen Entlastung von 10,53 Prozent.
Für das Jahr 2023 werden die ansatzfähigen Kosten bei den Abwassergebühren mit 83,04 Millionen um 8,18 Millionen Euro niedriger als für das laufende Jahr 2022 prognostiziert. Ursache hierfür ist u.a. die Senkung der kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 16,6 Millionen Euro, der allerdings Kostensteigerungen in den Bereichen Energie, Personal und Betriebsvorrichtungen gegenüberstehen.
Abfall: Plus 6,31 Prozent

Abfallgebühren steigen
©bonnorange
Beim Abfall steigt der Gebührenbedarf im Jahr 2023 gegenüber der Kalkulation des Jahres 2022 um 2,82 Millionen Euro auf insgesamt 40,77 Millionen Euro. Gründe sind insbesondere steigende Personal-, Energie- und Material- bzw. Treibstoffkosten. Hierdurch sollen sich die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung gegenüber dem Jahr 2022 zum 1. Januar 2023 um 6,31 Prozent erhöhen.
Für eine vierköpfige Familie mit einer 120 Liter Restmülltonne und 14-täglicher Leerung steigt die Jahresgebühr von bisher 214,66 Euro auf 228,20 Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 13,54 Euro bzw. 6,31 Prozent.
Straßenreinigung:

Straßenreinigung wird teurer
©bonnorange
Der Gebührenbedarf bei der Straßenreinigung – abzüglich des Anteils der Stadt – wird aufgrund gestiegener Treibstoff-, Werkstatt- und Personalkosten gegenüber dem Jahr 2022 um rund 844.000 Euro auf insgesamt 8,51 Millionen Euro steigen.
Die Gebührensätze für die Straßenreinigung sollen für das Jahr 2023 bei den regulären Straßen je nach Straßenart auf zwischen 4,55 Euro (+0,42 Euro) und 6,50 Euro (+0,60 Euro) je Frontmeter festgelegt werden. Bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (Reinigungsklasse D) sollen sich die Gebührensätze je nach Straßenart auf zwischen 6,37 Euro (+0,59 Euro) und 9,10 Euro (+0,84 Euro) je Frontmeter erhöhen.
Wer ein Einfamilienhaus mit 15 Metern Frontlänge besitzt, Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung, muss mit einer neuen Jahresgebühr rechnen, die um neun Euro von 88,50 auf 97,50 Euro (+10,17 Prozent) steigt.
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SERVICE / TERMINE
Heizkostenhilfe: So setzen die Stadtwerke Bonn die Soforthilfe um – Im Dezember Verzicht auf Abschlagszahlung
SWB Energie und Wasser verzichtet im Dezember auf den Abschlag bei Erdgas- und Fernwärme. So sieht es das Entlastungspaket der Bundesregierung vor. Nicht nur Privathaushalte profitieren, auch kleine Unternehmen werden entlastet. Wie genau, darüber informiert der lokale Energieversorger online ausführlich.
Ab Montag, 21. November, müssen Energielieferanten ihre Kundschaft über das Sofort-Hilfe-Gesetz online informieren. SWB Energie und Wasser hat bereits am Freitagmittag, 18. November, Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht: www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause.
Kundinnen und Kunden erfahren dort, wie die Soforthilfe abgewickelt wird, beispielsweise im Fall eines Dauerauftrags oder, wenn ein SEPA-Mandat erteilt wurde. Ein übersichtliches Schaubild, das in PDF-Form die Fragen ergänzt, gibt einen Überblick, wann man aktiv werden muss. Infos gibt es zudem zur Berechnung des Abschlags.
Schaubild Soforthilfe Grafik: Stadtwerke Bonn
Informationen zum Anspruch für die Soforthilfe haben die Stadtwerke Bonn auch auf der Seite der Energie- und Gebäudemanagement GmbH für Unternehmen bereitgestellt. (sz)
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POLITIK
Studie: Private Vermieter in der Energiekrise vor besonderen Herausforderungen - Haus & Grund kritisiert realitätsferne Politik
Die Ampel-Koalition muss ihre Energiepolitik für den Gebäudebestand der Realität anpassen. Nur dann sind die Herausforderungen für private Kleinvermieter zu meistern. So fasst Haus & Grund Deutschland die Ergebnisse einer Befragung von 1.500 seiner Mitglieder zusammen.
Die zentralen Ergebnisse lauten:
Fast 70 Prozent der Befragten beheizen mindestens eine Immobilie mit einer Gasheizung
Jeder vierte Befragte will in den kommenden fünf Jahren die Heizung in mindestens einem seiner Objekte tauschen
50 Prozent der Befragten geben als Modernisierungshemmnisse fehlende Rentabilität an
Mehr als die Hälfte der Befragten kann mit den Mieteinnahmen gerade die Ausgaben für die Mietwohnung decken oder macht Verlust
Fast zwei Drittel der Befragten nutzen ausschließlich oder überwiegend Eigenkapital zur Finanzierung gebäudebezogener Maßnahmen
Staat hemmt Energieeffizienz bei privaten Vermietern
„Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Unsere Mitglieder müssen sich stets auf dem schmalen Grat zwischen dem klimapolitischen Erforderlichen und dem für sie selbst und für ihre Mieter Bezahlbarem bewegen. Wenn wir weiter vorankommen wollen, müssen wir, muss die Politik, diese Nöte und Bedenken ernstnehmen und Lösungen anbieten.“
Was Haus & Grund jetzt fordert:
Die privaten Vermieter brauchen endlich eine kommunale Wärmeplanung. Sie müssen wissen, wann in ihrer Stadt welche Energien zur Verfügung stehen, um klimafreundliche Investitionen zu tätigen.
Jeder private Vermieter benötigt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Nur so erfährt jeder Einzelne, wann welche Maßnahmen am Gebäude überhaupt sinnvoll und machbar sind.
Der Staat muss endlich auch solche Maßnahmen finanziell fördern, die gesetzlich gefordert sind.
Private Vermieter brauchen speziell nur für sie zugängliche, dauerhaft ausgestattete Fördertöpfe für die energetische Gebäudesanierung.
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Vorsitzender: Dirk Vianden | Hauptgeschäftsführer: Rechtsanwalt Markus Gelderblom Oxfordstr. 2, 53111 Bonn | Amtsgericht Bonn VR 1988 | Impressum | Copyright © Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. V.
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